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 Thema: UrteileIn diesem Thema sind folgende Beiträge:
Verfasst von: Admin am Mittwoch, 28. November 2012, 08:06 Uhr
5431 Aufrufe
Beim vorliegenden Kellerkind - Skandal in Bad Segeberg winden sich noch die Verantwortlichen des Jugendamtes Bad-Segeberg.
Die Landrätin Jutta Hartwieg erklärte etwa in Kiel, das Schwärzen von sensiblen Sozialdaten sei nur eine "übliche Verwaltungsmethode".
"Eine Gesellschaft ohne Vertrauensschutz wäre eine totalitäre."
Da stellt sich allerdings die Frage, weshalb Frau Jutta Hartwieg selber keine berechtigten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Ihr Jugendamt bearbeitet, sondern aus-sitzen möchte?
Das Frau Jutta Hartwieg immer wieder den gelobten Rechtsstaat für ihre Interessen beansprucht,
aber anderen diesen offenbar nicht zugesteht ist langsam auffällig.
Betroffene wissen unlängst das im Jugendamt Bad-Segeberg nicht alles "glänzt".
Haben Sie selber vielleicht in der Vergangenheit oder aktuell negative Erfahrungen gesammelt mit dem JA-Bad-Segeberg?
Wurden Ihre Anliegen als Elternteil oder Kind nicht, oder verantwortungslos bearbeitet, wurden Sie ignoriert oder gar eingeschüchtert?
Oder arbeiten Sie im Jugendamt und können es nicht mehr ertragen zu was sie genötigt werden?
Sie sind kein Einzelfall! Auch wenn man Ihnen das einreden möchte.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
Selbst Familienrichter sind nicht so dumm wie einige Mitarbeiter aus dem JA es sich wünschen.
Je nach Sachverhalt wird ein Jugendamt dann auch schon mal vom Richter ignoriert.
Kinder können sich nicht wehren!
Melden Sie sich bitte auf vaterkindrechte@freenet.de
auch wenn Sie Hilfe und Tips benötigen im Umgang mit dem Jugendamt. Ihr Anliegen wird diskret behandelt.
Verfasst von: Admin am Donnerstag, 22. März 2012, 22:26 Uhr
6902 Aufrufe
Väter haben keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest, wenn das Kind in einer "intakten Familie" lebt und die Mutter keinen Test möchte.
Welche Rechte das Kind hat interessiert offensichtlich nicht.
Und Mütter die über eine mangelnde Bindungstoleranz verfügen, können ihre Kinder weiterhin für dumm verkaufen.
Aktenzeichen: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde 45071/09 und 23338/09
Mein Kommentar hierzu:
Eine intakte Beziehung des Kindes zu einem fremden Vater in allen Ehren,
nur der Stellenwert einer Beziehung rangiert ganz unten, die Scheidungsstatistik ist eine Ohrfeige für die Familienpolitik.
Die wenigsten Väter und Mütter kümmern sich um fremde Kinder wie um eigene, erst recht nicht mehr nach einer Trennung.
Und welche Mutter würde schon jemanden fremden nach einer Trennung neben sich dulden und ans Kind lassen der vielleicht auch noch anderer Ansicht sein könnte?
Der nette Stiefvater oder gar die nette Stiefmutter insbesondere nach einer Trennung sind doch wohl eher Hirngespinste weltfremd argumentierender Richter, bzw. unbedeutende Einzelfälle.
Zu beobachten wäre jetzt nur ob diese Sichtweise des EMGR auch auf Mütter Anwendung findet.
Also wenn das Kind beim Vater in einer "neuen" Beziehung lebt, ob dann die Mutter "überflüssig " wird?
Verfasst von: Admin am Freitag, 24. Juni 2011, 18:07 Uhr
8155 Aufrufe
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.
Die nicht miteinander - Weiter auf den Titel klicken.
Verfasst von: Admin am Freitag, 17. Juni 2011, 10:52 Uhr
5961 Aufrufe
Im Fall Kachelmann kann man sich nur noch an den Kopf fassen.
Da zeigt die mit hoch dotierten-, und vor allem hoch bezahlten Juristen bestückte deutsche Justiz wozu sie in der Lage,- oder auch nicht in der Lage ist.
Der Schaden ist unermesslich, eine U-Haft mit Anklage ohne stichhaltige Beweise und nun noch ein Opfer was selbst vom Gericht nicht im besten Licht dargestellt, sich öffentlich darüber aus-lässt Täter besser nicht an zu zeigen.
Der dumme Bürger würde sagen, hätte man gleich die Finger von so einer nicht nachhaltig belegbaren Vergewaltigung gelassen, hätte man nicht zukünftige Vergewaltigungsopfer in eine so missliche, fragwürdige Lage gebracht.
Bleibt nur zu hoffen, das wer nun die Notbremse zieht und dem Verfahren ein schnelles Ende bereitet.
Denn egal wie es nun weiter geht, der bereits entstandene Schaden an der Seriosität der Justiz ist kaum wieder gut zumachen.
Verfasst von: Admin am Sonntag, 06. Dezember 2009, 12:14 Uhr
4646 Aufrufe
Zum Urteil des EGMR gegen die BRD.
ZItat:
>>>Richter Bertram Schmitt stimmte als einziger gegen das Urteil und schrieb ein Sondervotum. Er trat dafür ein, den Deutschen ihre Regeln zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu erhalten. Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“.<<<
Von 7 Richtern kommt nur einer zu dieser Auffassung.
Hat sich das Unrecht so in Gesetzestexten manifestiert, das es von einigen Richtern nicht mehr erkannt wird?
Wenn schon das Unrecht bei unehelichen Kindern nicht akzeptiert und dem entgegengewirkt werden kann, so verwundert es kaum, das auch eheliche Kinder und ihre Väter nach Trennungen kaum besser behandelt werden.
So ist die Auffassung dieses Richters Bertram Schmitt:
Zitat:>>>Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“<<<
auch in der Praxis bei gemeinsamen Sorgerecht zu verstehen.
Denn immer wieder geben Gerichte dem Anliegen einer Mutter nach und unterlassen Sanktionen und angemessene Urteile gegen eine Mutter, wenn eine Mutter nach der Trennung dem Vater etwa ein Mitsprache- oder Besuchsrecht verwehrt.
Es gibt noch viel auf zu arbeiten in einem Staat in dem nicht alles so harmonisch und menschenwürdig zugeht wie es gern dargestellt wird.
Bedenklich nur, das nicht einmal die Ansätze des Unrechtes von den Entscheidungsträgern erkannt werden können.
Verfasst von: Admin am Samstag, 03. Oktober 2009, 00:42 Uhr
3759 Aufrufe
Wegweisendes PAS - Urteil
AMTSGERICHT EBERSBERG - 85560 Ebersberg - März 2002
002 F 00326/00
Verfasst von: Admin am Montag, 14. September 2009, 00:44 Uhr
4343 Aufrufe
Dies ist die Geschichte eines Vaters, dem man die Kinder nahm…
um letztlich eines davon zu morden...
Oder: über einen „typischen Einzelfall“ und die Aussichtslosigkeit eines Vaters sich beim Jugendamt für seine Kinder einzusetzen.
Ich bin 36 Jahre alt, hatte zwei Kinder und war nicht verheiratet.
Jedoch mit meiner damaligen Lebensgefährtin habe ich die gemeinsame Sorge für unsere Erstgeborene erklärt.
Für den ganzen Text auf den Titel klicken.
Weitere Details zur Gerichtsverhandlung <a href="http://www.vaterkindrechte.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=1279&start=0">HIER klicken!</a>
Verfasst von: Admin am Dienstag, 28. April 2009, 05:10 Uhr
2699 Aufrufe
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Deshalb müssen Bezieherinnen und Bezieher von ALG II Hausbesuche der Arbeitsagentur bzw. ihrer Kommune als Träger der Grundsicherung nur dann gestatten, wenn
diese berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen geltend machen können und
ein Hausbesuch geeignet ist, diese berechtigten Zweifel aufzuklären.
Dies entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 30.01.2006 (Az.: L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER – rechtskräftig).
Verfasst von: Admin am Montag, 19. Januar 2009, 21:30 Uhr
3159 Aufrufe
BVerfG - Pressemitteilung vom 05.01.07 - Familienrecht
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf höheren Kindesunterhalt war erfolgreich.
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Verfasst von: gila am Dienstag, 25. November 2008, 16:18 Uhr
6386 Aufrufe
Gerne werden von den Familiengerichten die Väter einseitig zu "Zahleseln" degradiert. Dies geht zu Lasten von Umgang, Lebensqualität... letztlich der Existenz und mündet nicht selten letztlich in Altersarmut, was sich bisher anscheinend die Politik und Rechtsprechung noch nicht klar gemacht haben!
Selbst Rechtsanwälte sind oft nicht in der Lage (warum auch immer...) die Väter hier richtig
und entsprechend der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und vertreten!
Barunterhaltspflicht - einseitig bis zum Abwinken? Gesteigerte Unterhaltspflicht bei Minderjährigen... dafür ist ALLES zu tun und einzusetzen. Schon klar - doch was, wenn der betreuende Elternteil - meist die Mutter - wesentlich mehr Einkommen hat?
Da gibt es doch noch Paragraphen..... hier gilt es jedoch mit Nachdruck darum zu kämpfen, dass keine irreparable Schieflage entsteht und auch Papa eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben bleibt!
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